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Wir nutzen das Grundstück zu selten, und sehen keinen Sinn in dem Rechtsstreit, zumal von dem Vorbesitzer nunmal eindeutig gegen die Baugenehmigung verstoßen wurde.
Ich biete das komplette Grundstück nebst Haus und allem Inventar dem Meistbeitenden an. Es handelt sich um 780 Quadratmeter Grund, sehr schön eingewachsen. Inoffiziell heisst es Ligusterweg 27, Vorbesitzer war Erwin Koch aus Obermörlen, Nachbarn sind Rolf Koch (unterhalb) und Ulli Schmidt (gegenüber). Optimale Lage, ca. 150 Meter vom Waldrand. Baugenehmigung für ein Lauterbacher Holzhaus liegt vor. Vom Vorbesitzer wurde die Terasse verschalt, ein Sanitätanbau hinzugefügt und ein neues Satteldach aufgesetzt. Allein das Satteldach hat einiges an Wert. Schuppen von 21 Quadratmetern ist ebenfalls mit neuer Dachauflage. Das Haus ist schon eingerichtet mit IKEA-Birkenholzküche und Möbeln. Gußeiserner Ofen, alle Gartengeräte, mehrere Kubikmeter jahrelang abgelagertes Holz - alles inklusive. Alle Nebenkosten des Verkaufs müssen getragen werden, plus Ihr Gebot. JEDES GEBOT HAT EINE CHANCE. Die Frist läuft bis zum 14.8.
Gebote bitte an: Stefan Schmid, s.schmid@em.uni-frankfurt.de, Tel. 069 / 5972266.
Sie können das Grundstück ruhig betreten und sich das Ganze anschauen. ich halte eine Klage auf Rückbau theoretisch für möglich, will und kann aber die Investitionen nicht tragen
Da muss ich aber laut lachen! Gerade DU müsstest am allerbesten wissen "wieso weshalb warum" in diesem Gebiet "gejagt" wird! Hätte niemand diese ganze Sache angezettelt wäre nach wie vor Ruhe und keiner würde sich dran stören wenn die Richtlinien nicht genau eingehalten werden!!!
Ich habe gerade den Widerspruchsbescheid in meinen Händen. Danach hben meine Eltern ihr Wochenendhäuschen angeblich um "ca.14m " in südöstlicher Richtung gebaut. dies ist allerdings das einzige Argument,daß die Behörden anführen können um eine Abrißverfühgung durchzuführen. Ich finde es absurd,wie mit hanebüchenen Argumenten hier mit den Eigentümern umgesprungen wird. Außerdem wird von einer "unterkellerten Terrasse" gesprochen. Logisch,wenn man am Hang baut, ist unter der Terrasse ein Freiraum übrig. Nun gut dann muß ich wohl alles mal gründlich nachmessen. mir kommt es allerdings vor, daß hier eher das Recht gebogen wird , als das Recht gesprochen wird.
Tommes
09.03.2011 09:32
#49 RE: Bottenberg / Waldwiesen der nächste Schildbürgerstreich?
na ja, Richtlinien sind nun mal dazu da eingehalten zu werden. Und wenn mal was nicht ganz so eng gesehen wird wie in den 60ern in einem Wochenendgebiet mit eingeschossigen leichten Holzbauten wohl des öfteren geschehen. Wenn da ein Baum im Weg war oder die Aussicht 10 meter weiter eine bessere bekahm man vom Bauamt zu hören, "na dann stellen Sie Ihr Häuschen halt 10 meter weiter auf". Die Einmessungen auf den Grundstücken folgen ja nun auch nicht einem bestimmten Schema. Bei den Kontrollen mit Bauabnahmeschein hat sich dann auch niemand "BEI KEINEM GRUNDSTÜCK" darüber gewundert, das die Häuser nicht an dem eingezeichneten Plätzen stehen. Heute bricht uns der lapse Umgang der Behörden der 60er Jahre das Kreuz. Nun werden genau die Meter abgemessen, es werden gar Kunststücke verlangt, ein Haus am Hang gebaut ist natürlich an der Hangunteren Seite höher weil das Ganze eben in die Waage gebracht werden muss.